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Verbandsschau

GUV

 

Der Gewässerunterhaltungsverband Pleiße/Schnauder führt seine Verbandsschauen gemäß Verbandssatzung §7 i.v.m. §29 (§44 und 45 WVG) einmal jährlich durch.

 

§7 Verbandsschau

 

Zur Feststellung des Zustandes der Verbandsgewässer und –anlagen führen die von der Verbandsversammlung gewählten Schaubeauftragten des Verbandes die regelmäßige Verbandsschau durch und leiten sie. Die Verbandsschau soll schwerpunktmäßig einmal im Jahr durchgeführt werden. Die Verbandsschau ist öffentlich.

 

  1. Der Vorstand bestimmt Zeit und Ort der Verbandsschau. Er beauftragt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Verbandsschau. Die Gewässerbeiräte nach § 10 Abs. 2 Satz 2 können einbezogen werden.
  2. Die Verbandsschau kann untergliedert nach Schaubereichen erfolgen, die vom Vorstand festzusetzen sind.
  3. Über das Ergebnis der Verbandsschau sind jeweils für die einzelnen Schaubereiche vom Schaubeauftragten zu unterzeichnende und der zuständigen unteren Wasserbehörde per E-Mail zu übermittelnde Niederschriften zu fertigen. Der Vorstand veranlasst die Beseitigung festgestellter Mängel, worüber er der Verbandsversammlung, der unteren Wasserbehörde und der Rechtsbehörde berichtet.